Auftragsbedingungen
Entfernung von Google-Bewertungen
Friedrich Developments, handelnd unter der Marke „Reviewja" — Stand: 2026
Inhalt
- Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Leistungsumfang und Rollenverteilung
- Vergütung (Erfolgsbasis)
- Beginn der Leistung und Weiterleitung
- Vollmachten und Mandatierung der Partnerkanzlei
- Stornierung und Kündigung
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Haftung und Erfolgsneutralität
- Datenschutz
- Salvatorische Klausel
- Schlussbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für alle Leistungen der Firma Friedrich Developments, handelnd unter der Marke „Reviewja" (nachfolgend „Reviewja"), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber").
(2) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das individuelle Angebot von Reviewja schriftlich per E-Mail bestätigt. Mit der Bestätigung erkennt der Auftraggeber diese Auftragsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung an. Die Auftragsbedingungen werden dem Angebot als Anlage beigefügt und sind Bestandteil des Vertrags.
(3) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, Reviewja stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Leistungsumfang und Rollenverteilung
(1) Reviewja ist keine Rechtsanwaltskanzlei und erbringt keine Rechtsberatung oder Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
(2) Reviewja erbringt ausschließlich folgende organisatorische und kaufmännische Leistungen:
- Erfassung und Bündelung der vom Auftraggeber benannten Google-Bewertungen
- Vorqualifizierung und Aufbereitung der Vorgänge für die anwaltliche Bearbeitung
- Weiterleitung der Vorgänge an eine kooperierende, auf IT-Recht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei (nachfolgend „Partnerkanzlei")
- Organisatorische Koordination und Kommunikation zwischen Auftraggeber und Partnerkanzlei
- Kaufmännische Abwicklung und Rechnungsstellung gegenüber dem Auftraggeber
(3) Die rechtliche Prüfung, rechtliche Bewertung, anwaltliche Kommunikation mit Plattformbetreibern und/oder Bewertern sowie die gegebenenfalls erforderliche rechtliche Vertretung erfolgen ausschließlich durch die Partnerkanzlei.
(4) Der Auftraggeber wird darüber informiert, dass die Partnerkanzlei in seinem Namen und auf seine Veranlassung tätig wird. Der Auftraggeber ist Mandant der Partnerkanzlei. Die Mandatierung der Partnerkanzlei erfolgt auf Grundlage einer separaten Vollmacht (siehe § 5).
§ 3 Vergütung (Erfolgsbasis)
(1) Die Vergütung für die Leistungen von Reviewja erfolgt ausschließlich auf Erfolgsbasis. Der Auftraggeber zahlt an Reviewja nur dann, wenn mindestens eine der beauftragten Bewertungen tatsächlich entfernt wurde.
(2) Die Höhe der Vergütung pro erfolgreich entfernter Bewertung ergibt sich aus dem individuellen Angebot, dem dieses Dokument beigefügt ist.
(3) Es fallen keine Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Grundgebühren an. Eine Rechnung wird ausschließlich im Erfolgsfall gestellt.
(4) Die Kosten der Partnerkanzlei werden von Reviewja getragen und sind in der Erfolgsvergütung enthalten. Dem Auftraggeber entstehen gegenüber der Partnerkanzlei keine gesonderten Kosten, sofern der Auftrag ordnungsgemäß durchgeführt wird (zu Stornierungen siehe § 6).
§ 4 Beginn der Leistung und Weiterleitung
(1) Mit der schriftlichen Auftragserteilung stimmt der Auftraggeber dem Beginn der Leistungserbringung durch Reviewja zu.
(2) Reviewja beginnt nach Auftragseingang mit der organisatorischen Aufbereitung und leitet den Vorgang an die Partnerkanzlei weiter, sobald die erforderlichen Unterlagen und Vollmachten vorliegen.
(3) Reviewja informiert den Auftraggeber, sobald der Vorgang an die Partnerkanzlei weitergeleitet wurde.
(4) Da der Auftraggeber ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
§ 5 Vollmachten und Mandatierung der Partnerkanzlei
(1) Der Auftraggeber bevollmächtigt Reviewja, in seinem Namen die Partnerkanzlei mit der rechtlichen Prüfung und gegebenenfalls der anwaltlichen Geltendmachung der Entfernung der beauftragten Bewertungen zu mandatieren.
(2) Der Auftraggeber bevollmächtigt Reviewja ferner, die hierfür relevanten Unterlagen und Daten an die Partnerkanzlei weiterzugeben und als organisatorischer Ansprechpartner mit der Partnerkanzlei zu kommunizieren.
(3) Diese Vollmacht wird in einer separaten Agenturvollmacht dokumentiert, die dem Auftraggeber zusammen mit dem Angebot zur Verfügung gestellt wird. Die eigentliche anwaltliche Vollmacht zwischen Auftraggeber und Partnerkanzlei wird ebenfalls als separates Dokument geführt.
(4) Der Auftraggeber kann die Vollmacht jederzeit schriftlich (E-Mail genügt) widerrufen. Der Widerruf berührt nicht bereits eingeleitete anwaltliche Maßnahmen und die Stornierungsregelung gemäß § 6.
§ 6 Stornierung und Kündigung
(1) Kostenfreie Stornierung: Der Auftraggeber kann den Auftrag oder einzelne Bewertungen jederzeit kostenfrei stornieren, solange der jeweilige Vorgang noch nicht an die Partnerkanzlei weitergeleitet wurde.
(2) Stornierung nach Weiterleitung: Storniert oder kündigt der Auftraggeber den Auftrag nach Weiterleitung an die Partnerkanzlei, fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 35,00 EUR netto pro storniertem Vorgang an. Diese Pauschale deckt den bereits entstandenen organisatorischen und administrativen Aufwand von Reviewja ab.
(3) Darüber hinaus entstehen dem Auftraggeber bei Stornierung keine weiteren Kosten gegenüber Reviewja. Etwaige Kosten gegenüber der Partnerkanzlei richten sich nach der separaten Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Partnerkanzlei.
(4) Die Kündigung des Gesamtauftrags ist jederzeit schriftlich (E-Mail genügt) möglich. Bereits erfolgreich entfernte Bewertungen bleiben vergütungspflichtig gemäß § 3.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Bearbeitung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen.
(2) Verzögerungen, die auf unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von Reviewja.
§ 8 Haftung und Erfolgsneutralität
(1) Reviewja übernimmt keine Garantie für die Entfernung einzelner oder aller beauftragten Bewertungen. Ein Anspruch auf Erfolg besteht nicht.
(2) Die Haftung von Reviewja ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(3) Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
§ 9 Datenschutz
(1) Reviewja verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
(2) Der Auftraggeber willigt ein, dass Reviewja die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten an die Partnerkanzlei weitergibt. Näheres regelt die Datenschutzerklärung.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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